Erst- oder Zweckänderungsantrag auf quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit 2026
Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten einen Erst- oder Zweckänderungsantrag auf quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit (Privatiers) stellen?
Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie können sich das Leben in Österreich leisten, ohne zu arbeiten.
Oder - Sie sind mit einer solchen Person verheiratet oder verpartnert oder Kind einer solchen Person.
Und
- Sie wollen in Wien leben.
Den Termin für die Antragstellung in Österreich können Sie hier online buchen:
Den Erst- oder Zweckänderungsantrag selbst stellen Sie persönlich am 2. Jänner 2026.
Die Antragstellung am 2. Jänner 2026 ist nur mit Termin und in der Reihenfolge der Terminbuchung möglich.
Folgende Informationen müssen Sie bei der Terminbuchung angeben:
- Anrede
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Anzahl der Anträge, die gestellt werden
- E-Mail-Adresse
Bitte beachten Sie:
Eine Terminbuchung garantiert noch keinen Quotenplatz.
Personen ohne gebuchten Termin können am 2. Jänner 2026 keinen Antrag stellen.