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Erst- oder Zweckänderungsantrag auf quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit 2026

Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten einen Erst- oder Zweckänderungsantrag auf quotenpflichtige Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit (Privatiers) stellen?

Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Und

Den Termin für die Antragstellung in Österreich können Sie hier online buchen:

Den Erst- oder Zweckänderungsantrag selbst stellen Sie persönlich am 2. Jänner 2026.

Die Antragstellung am 2. Jänner 2026 ist nur mit Termin und in der Reihenfolge der Terminbuchung möglich.

Folgende Informationen müssen Sie bei der Terminbuchung angeben:

Bitte beachten Sie:
Eine Terminbuchung garantiert noch keinen Quotenplatz.
Personen ohne gebuchten Termin können am 2. Jänner 2026 keinen Antrag stellen.

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Stadt Wien - Einwanderung und Staatsbürgerschaft

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